Der Kirchenbezirksausschuss (KBA)
Aufgaben
Der Kirchenbezirksausschuss
- bereitet die Verhandlung der Bezirkssynode vor, sorgt für die Ausführung ihrer Beschlüsse und besorgt die Geschäfte, solange die Bezirkssynode nicht versammelt ist.
- führt den Haushalt des Kirchenbezirks und verwaltet dessen Vermögen
- beschließt über Anstellung und Entlassung oder Zurruhesetzung der haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter/innen im Benehmen mit den beteiligten kirchlichen Werken
- erstattet über seine Tätigkeit bei dem nächsten ordentlichen Zusammentritt der Bezirkssynode Bericht.
Mitglieder
Der Kirchenbezirksausschuss besteht aus
- den beiden Vorsitzenden der Bezirkssynode
- drei weiteren Bezirkssynodalen, die ein Pfarramt im Bezirk versehen
- sechs weiteren gewählten oder zugewählten Bezirkssynodalen
- der/dem Kirchenbezirksrechner/in
Eingeladen werden außerdem und nehmen beratend teil:
- der/die ordentliche Stellvertreter/in des/der Dekan/in
- Schuldekan/in
- die Diakoniepfarrerin/der Diakoniepfarrer
- Vertreter/in der Kirchlichen Verwaltungsstelle
- Mitglied aus der Mitarbeitervertretung zu Tagesordnungspunkten betreffend
- Landessynodale/in
Vorsitzende des Kirchenbezirksausschusses ist Dekanin Renate Meixner. Stellvertretende Vorsitzende ist Synodalvorsitzender Dr. Mathias Gutemann.